Mit der Ausbildung kann frühestens 2 Monate vor dem 15. Geburtstag begonnen werden.
Der Ablauf:
Die Theorieprüfung findet während der Bürozeiten statt – ein Anruf zur Terminvereinbarung genügt. Die Prüfung erfolgt per Multiple Joice Test am Computer.
Der vorläufige Führerschein kann erst ab dem 15. Geburtstag ausgestellt werden. Die Ausstellung erfolgt in unserem Fall durch die Fahrschule. Wir händigen dazu ein Kostenblatt mit Zahlschein aus (€ 60,50).
Dieser Zahlschein muss an die Bezirkshauptmannschaft überwiesen werden – damit diese den Scheckkarten-Führerschein ausstellen kann. Der Scheckkarten-Führerschein wird per Post nach Hause geschickt.
Info:
Der vorläufige Führerschein ist 4 Wochen gültig und es muss ein amtlicher Lichtbildausweis zusätzlich mitgeführt werden.
Zur Anmeldung brauchen wir folgende Dokumente:
Wird die Klasse AM ab dem 20. Geburtstag beantragt, ist ein Arztgutachten/Führerscheinuntersuchung erforderlich.
Viel Spaß bei deiner Ausbildung wünscht das Höglinger Team!