• 07612/77978
  • Mo. und Mi. 09:00-12:00 und 13:00-18:00
    Di. und Do. 09:00-12:00 und 13:00-17:00, Fr 09:00-12:00 und 13:00-16:00

A / Motorrad

Motorrad-Führerscheinklassen seit 19. Jänner 2013:

Klasse A1

  • Ausbildungsbeginn ab 15,5 Jahren
  • Fahrprüfung ab dem 16. Geburtstag

Welche Kraftfahrzeuge dürfen gelenkt werden:

Motorräder mit od. ohne Beiwagen; max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW (15 PS) und max. 0,1 kW/kg Eigengewicht sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW (20 PS)

Klasse A2

  • Ausbildungsbeginn ab 17,5 Jahren, bei gleichzeitiger BL17-Ausbildung bereits ab 16 Jahren (es kann die theoretische u. praktische Ausbildung für die Klasse A2 bereits begonnen werden, die praktische Fahrprüfung darf erst am 18. Geburtstag absolviert werden. In diesem Fall ist eine gemeinsame Theorieprüfung für beide Klassen erst ab 16,5 Jahren sinnvoll, da die positive Theorieprüfung nur 18 Monate gültig ist.)
  • Fahrprüfung ab dem 18. Geburtstag

Welche Kraftfahrzeuge dürfen gelenkt werden:

Motorräder mit od. ohne Beiwagen; max. 35 kW (48 PS) und max. 0,2 kW/kg Eigengewicht ungedrosselte Version mit max. doppelter Leistung

Klasse A

  • Ausbildungsbeginn ab 23,5 Jahren (Direkteinstieg, ohne Vorbesitz von A2)
  • Fahrprüfung ab dem 24. Geburtstag

Welche Kraftfahrzeuge dürfen gelenkt werden:

Motorräder mit od. ohne Beiwagen und dreirädrige KFZ

Die Lenkberechtigung der Klasse A umfasst auch leichte Einachsanhänger, die nicht breiter sind als das Zugfahrzeug

 

Die Ausbildung

Nur bei der Ersterteilung einer der Klassen A1, A2, A:
* Ersterteilung = wenn keine andere Führerscheinklasse im Besitz ist 

  • Theorieausbildung: 20 Unterrichtseinheiten Grundwissen (10 Module: G1-G10) und 6 Unterrichtseinheiten Zusatzkurs für die Klasse A1/A2/A
  • Praxisausbildung: 14 Fahrlektionen A1/A2/A (über 39 Jahren: 16 Fahrlektionen A)
  • Theorieprüfung am Computer; bei Besitz der Klasse B wird nur mehr das klassenspezifische Modul A geprüft
  • Praxisprüfung

Folgende Dokumente brauchen wir zur Anmeldung, bei Ersterteilung:

  • Reisepass/Geburtsurkunde (Kopie)
  • 1 aktuelles Passbild (EU-Norm)
  • Erste Hilfe Ausweis (Kopie)
  • Arztgutachten/Führerscheinuntersuchung (nicht vom Hausarzt)

Bei A-Ausdehnung nur mehr:

  • 1 aktuelles Passbild (EU-Norm)
  • Arztgutachten/Führerscheinuntersuchung (nicht vom Hausarzt)

 

Die Mehrphasenausbildung

Nur bei der ersten Erteilung einer der Klassen A1, A2, A:

Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining nach 2-12 Monaten. Mind. 2 Monate danach eine Perfektionsfahrt (4-14 Monate)

Probezeit?

Wurde zuvor keine andere Führerscheinklasse (außer AM, F) besessen, beträgt die Probezeit 2 Jahre; bei A1 allerdings mind. bis zum 20. Geburtstag

DER UMSTIEG

A1 auf A2: Nach 2 Jahren Besitz von A1 und absolvierter Mehrphasenausbildung mit 7 Fahrlektionen A2 ODER einer praktischen Prüfung mit einem Motorrad der Klasse A2

A2 auf A: Nach 2 Jahren Besitz von A2 und absolvierter Mehrphasenausbildung mit 7 Fahrlektionen A ODER einer praktischen Prüfung mit einem Motorrad der Klasse A

A1 auf A: Nach 4 Jahren Besitz von A1 und absolvierter Mehrphasenausbildung mit einer praktischen Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A; das Mindestalter beträgt außerdem 24 Jahre!