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A (Motorrad)

Hallo lieber Motorradanwärter!

Motorrad-Führerscheinklassen ab 19. Jänner 2013:

Klasse A1

  • Ausbildungsbeginn ab 15,5 Jahren
  • Fahrprüfung ab dem 16. Geburtstag

Welche Kraftfahrzeuge dürfen gelenkt werden:

Motorräder mit od. ohne Beiwagen; max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW (15 PS) und max. 0,1 kW/kg Eigengewicht sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW (20 PS)

Klasse A2

  • Ausbildungsbeginn ab 17,5 Jahren, bei gleichzeitiger B-Ausbildung (L17) bereits ab 16 Jahren
  • Fahrprüfung ab dem 18. Geburtstag

Welche Kraftfahrzeuge dürfen gelenkt werden:

Motorräder mit od. ohne Beiwagen; max. 35 kW (48 PS) und max. 0,2 kW/kg Eigengewicht ungedrosselte Version mit max. doppelter Leistung

Klasse A

  • Ausbildungsbeginn ab 23,5 Jahren (Direkteinstieg, ohne Vorbesitz von A2)
  • Fahrprüfung ab dem 24. Geburtstag

Welche Kraftfahrzeuge dürfen gelenkt werden:

Motorräder mit od. ohne Beiwagen und dreirädrige KFZ über 15 kW (20 PS).

Die Lenkberechtigung der Klasse A umfasst auch leichte Einachsanhänger, die nicht breiter sind als das Zugfahrzeug

Die Ausbildung

Nur bei der ersten Erteilung einer der Klassen A1, A2, A:

  • Theorieausbildung 26 Lektionen Grundwissen für alle Klassen (entfällt bei Besitz der Klasse B) sowie 6 Lektionen Zusatzwissen für die Klasse A
  • Fahrausbildung 14 Lektionen (Ü39:  16 Lektionen)
  • Theorieprüfung am Computer; bei Besitz der Klasse B wird nur mehr das klassenspezifische Wissen geprüft
  • Praxisprüfung

Folgende Dokumente brauchen wir zur Anmeldung, bei Ersterteilung:

  • Reisepass/Geburtsurkunde (Kopie)
  • 1 Passbild (EU-Norm)
  • Erste Hilfe Ausweis (Kopie)
  • Arztgutachten/Führerscheinuntersuchung (nicht vom Hausarzt)

Bei A-Ausdehnung nur mehr:

  • Führerschein (Kopie)
  • 1 Passbild (EU-Norm)
  • Arztgutachten/Führerscheinuntersuchung (nicht vom Hausarzt)

 

Die Mehrphasenausbildung

Nur bei der ersten Erteilung einer der Klassen A1, A2, A:

Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining nach 2-12 Monaten. Mind. 2 Monate danach eine Perfektionsfahrt (4-14 Monate)

Probezeit?

Wurde zuvor keine andere Führerscheinklasse (außer AM, F) besessen, beträgt die Probezeit 2 Jahre; bei A1 allerdings mind. bis zum 20. Geburtstag

DER UMSTIEG

A1 auf A2: Nach 2 Jahren Besitz von A1 und absolvierter Mehrphasenausbildung mit 7 Fahrlektionen ODER eine praktische Prüfung mit einem Motorrad der Klasse A2

A2 auf A: Nach 2 Jahren Besitz von A2 und absolvierter Mehrphasenausbildung mit 7 Fahrlektionen ODER eine praktische Prüfung mit einem Motorrad der Klasse A

A1 auf A: Nach 4 Jahren Besitz von A1 und absolvierter Mehrphasenausbildung mit einer praktischen Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A; das Mindestalter beträgt außerdem 24 Jahre!