Motorrad-Führerscheinklassen seit 19. Jänner 2013:
Klasse A1
Welche Kraftfahrzeuge dürfen gelenkt werden:
Motorräder mit od. ohne Beiwagen; max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW (15 PS) und max. 0,1 kW/kg Eigengewicht sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW (20 PS)
Klasse A2
Welche Kraftfahrzeuge dürfen gelenkt werden:
Motorräder mit od. ohne Beiwagen; max. 35 kW (48 PS) und max. 0,2 kW/kg Eigengewicht ungedrosselte Version mit max. doppelter Leistung
Klasse A
Welche Kraftfahrzeuge dürfen gelenkt werden:
Motorräder mit od. ohne Beiwagen und dreirädrige KFZ
Die Lenkberechtigung der Klasse A umfasst auch leichte Einachsanhänger, die nicht breiter sind als das Zugfahrzeug
Die Ausbildung
Nur bei der Ersterteilung einer der Klassen A1, A2, A:
* Ersterteilung = wenn keine andere Führerscheinklasse im Besitz ist
Folgende Dokumente brauchen wir zur Anmeldung, bei Ersterteilung:
Bei A-Ausdehnung nur mehr:
Die Mehrphasenausbildung
Nur bei der ersten Erteilung einer der Klassen A1, A2, A:
Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining nach 2-12 Monaten. Mind. 2 Monate danach eine Perfektionsfahrt (4-14 Monate)
Probezeit?
Wurde zuvor keine andere Führerscheinklasse (außer AM, F) besessen, beträgt die Probezeit 2 Jahre; bei A1 allerdings mind. bis zum 20. Geburtstag
DER UMSTIEG
A1 auf A2: Nach 2 Jahren Besitz von A1 und absolvierter Mehrphasenausbildung mit 7 Fahrlektionen A2 ODER einer praktischen Prüfung mit einem Motorrad der Klasse A2
A2 auf A: Nach 2 Jahren Besitz von A2 und absolvierter Mehrphasenausbildung mit 7 Fahrlektionen A ODER einer praktischen Prüfung mit einem Motorrad der Klasse A
A1 auf A: Nach 4 Jahren Besitz von A1 und absolvierter Mehrphasenausbildung mit einer praktischen Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A; das Mindestalter beträgt außerdem 24 Jahre!